ATEX Grundlagen
Explosionsschutz verständlich erklärt.
Wo brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube zusammen mit Sauerstoff und einer Zündquelle auftreten, entsteht eine explosionsfähige Atmosphäre. Die ATEX Richtlinie 2014/34/EU, die Betriebssicherheitsverordnung und die Normenreihe EN IEC 60079 geben den Rahmen vor. Die wichtigsten Begriffe im Überblick.
Z
Zonen
Die Einteilung erfolgt nach Häufigkeit und Dauer der explosionsfähigen Atmosphäre. Gase teilen sich in Zone 0, 1 und 2, Stäube in Zone 20, 21 und 22. Je niedriger die Zahl, desto häufiger die Gefahr.
EN IEC 60079-10-1 und 60079-10-2
K
Gerätekategorie
Aus der Zone leitet sich die nötige Kategorie ab. Kategorie 1 bietet sehr hohe Sicherheit für die gefährlichsten Zonen, Kategorie 2 hohe und Kategorie 3 erweiterte Sicherheit. G steht für Gas, D für Staub.
ATEX 2014/34/EU
EPL
Geräteschutzniveau
Das Equipment Protection Level beschreibt, wie wahrscheinlich ein Gerät zur Zündquelle wird. Ga und Da stehen für sehr hohes, Gb und Db für hohes, Gc und Dc für erweitertes Schutzniveau.
EN IEC 60079-0
Ex
Zündschutzart
Das technische Schutzprinzip, das die Zündung verhindert. Beispiele sind druckfeste Kapselung db, erhöhte Sicherheit eb, Eigensicherheit ia und ib sowie Schutz durch Gehäuse tb für Stäube.
EN IEC 60079-1, -7, -11, -31
II
Explosionsgruppe
Gase werden nach Zündfähigkeit in IIA, IIB und IIC eingeteilt, die Gefährlichkeit steigt zu IIC hin an. Bei Stäuben gelten IIIA, IIIB und IIIC, wobei IIIC den leitfähigen Staub abdeckt.
EN IEC 60079-0
T
Temperaturklasse
Sie begrenzt die maximale Oberflächentemperatur des Geräts, von T1 bis 450 °C herab zu T6 bis 85 °C. Die Oberflächentemperatur muss stets unter der Zündtemperatur des Mediums liegen.
T1 bis T6
§
Zwei ATEX Richtlinien
Die Produktrichtlinie 2014/34/EU richtet sich an Hersteller und regelt das Inverkehrbringen. Die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG richtet sich an Arbeitgeber und ist in Deutschland über BetrSichV und GefStoffV umgesetzt.
2014/34/EU und 1999/92/EG
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Betreiberpflichten
Arbeitgeber müssen die Explosionsgefährdung beurteilen, Bereiche in Zonen einteilen und kennzeichnen sowie ein Explosionsschutzdokument erstellen, bevor die Arbeit beginnt. Anlagen unterliegen wiederkehrenden Prüfungen.
GefStoffV · BetrSichV · TRBS 2152 und TRGS 720
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Betreibernormen 60079
Teil 10-1 und 10-2 regeln die Zoneneinteilung für Gas und Staub, Teil 14 Planung und Errichtung mit Erstprüfung, Teil 17 die wiederkehrende Prüfung und Wartung, Teil 19 die Reparatur von Geräten.
EN IEC 60079-10, -14, -17, -19